Monitorabnahme C-Bogen

Monitorabnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten nach DIN V 6868-57 oder DIN 6868-157. Bis 30.06.2018 ist eine Abnahmeprüfung der Monitore durchzuführen. Durchführung gemäß Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL) und RöV. Lassen Sie sich beraten, was für Ihr System möglich ist.

Eigenschaften

  • Abnahme nach DIN V 6868-57

  • Gemäß QS-RL

  • Unterstützung bei Raumklassefestlegung

  • Einweisung in die Konstanzprüfung

  • Abnahme nach DIN 6868-157 an installierten Systemen

Ausstattung

  • Abnahmeprüfung Monitor

  • Festlegung der Ausgangswerte Konstanzprüfung

  • Abnahmeprotokoll und Formulare

Produktbeschreibung

Neue Monitornorm DIN 6868-157

Seit 01.01.2015 wurde die neue Norm zur "Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung" eingeführt. Der neue Teil 157 der Normenreihe DIN 6868 "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben" bezieht dabei auch Monitore an mobilen Durchleuchtungsgeräten (C-Bogen) in die Prüfvorschriften ein. Die Monitore an C-Bögen sollen analog zu Befundmonitoren aus der Radiologie nach Raumklassen anhand Ihres Einsatzgebietes eingeteilt und abgenommen werden. Anschließend erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Qualität des Bildwiedergabesystems (Konstanzprüfung) gem. §16 Röntgenverodnung.

Übergangsfrist für Bestands- und Gebrauchtgeräte

Systeme, die vor Einführung der Norm hergestellt wurden erfüllen die Anforderungen der Norm 6868-157 nicht vollständig. Es wurde daher eine Vorgehensweise für diese C-Bögen festgelegt und in einem Schreiben an die obersten Landesbehörden zur Durchführung der RöV der LA RöV mitgeteilt.

Für Geräte, die vor dem 01.05.2015 erstmalig in Betrieb genommen wurden kann daher noch bis zum 30.06.2018 eine Abnahmeprüfung der Monitore nach DIN V 6868-57 erfolgen. Neu ist dabei, dass bereits ein Teil der neuen Norm angewendet werden soll:

  • Die Festlegung der Raumklasse

Abnahmeprüfung nach DIN V 6868-57

Die EBA bietet die Abnahmeprüfung an Ihren Bestandsgeräten nach Din V 6868-57 und QS-RL. Für Sie als Betreiber ist mit Durchführung der Monitorabnahme alles eingehalten und Sie haben Rechtssicherheit. Sie erhalten ein Abnahmeprotokoll zum Einreichen bei Aufsichtsbehörden und Ärztlicher Stelle.

 

Lassen Sie sich beraten: 0981 / 208 623 0

 

Abnahmeprüfung nach DIN V 6868-57

Informationen zur Abnahme der Monitore an C-Bögen nach DIN 6868-157 lesen Sie auch in unserem Blog-Beitrag: DIN 6868-157